Europäisches Währungsabkommen · Europäisches Währungsabkommen
§ 6 Europäisches Währungsabkommen
ZINSEN
Die auf Grund des Artikels 4 an den Fonds geleisteten Beiträge sind aus den Einnahmen des Fonds zu einem von der Organisation festzusetzenden Zinssatz zu verzinsen. Die Zahlung der Zinsen erfolgt in Gold.