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BAO · Bundesabgabenordnung

§ 314 BAOB. Kosten im Verbrauchsteuer- und Monopolverfahren.

8. ABSCHNITT. Kosten.

ДействуетОфициальный текст

Im Verbrauchsteuer- und Monopolverfahren besteht Kostenpflicht

1. für alle Amtshandlungen, die auf Antrag zu einer vom Antragsteller gewünschten bestimmten Zeit vorgenommen werden;

2. für besondere Überwachungsmaßnahmen im Sinn des § 155;

3. für die zweite und jede weitere Alkoholfeststellung innerhalb eines Kalendermonats in derselben Verschlussbrennerei, wenn sie im Interesse des Inhabers der Brennerei vorgenommen wird;

4. für die Vergällung von Alkohol;

5. für Sachverständigengutachten und für chemische oder technische Untersuchungen von Waren anläßlich der Prüfung von Anträgen auf Gewährung von Begünstigungen.

(Anm.: Z 6 aufgehoben durch BGBl. Nr. 681/1994 )

История изменений
  • In Kraft seit 2002-08-14