Doppelbesteuerung – Erbschaftssteuer (Sc · Doppelbesteuerung – Erbschaftssteuer (Schweden)
§ 6 Doppelbesteuerung – Erbschaftssteuer (Sc
Artikel 6
Nachlaßvermögen, das nicht nach den Artikeln 4 oder 5 zu behandeln ist, wird nur in dem Staat besteuert, in dem der Erblasser zur Zeit seines Todes seinen Wohnsitz im Sinne des Artikels 3 hatte.