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Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer · Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Tschechische R)

§ 5 Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer

Artikel 5

ДействуетОфициальный текст

Dieses Abkommen tritt mit 1. Jänner 1972 in Kraft. Es bleibt zunächst bis zum 31. Dezember 1972 in Kraft; seine Geltungsdauer verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, sofern es nicht von einem der Vertragschließenden Teile schriftlich mindestens drei Monate vor Jahresende gekündigt wird.