§ 5 Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Schillin
Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 579/1988 .
Mit Ablauf des 31. März 1977 verliert die Verordnung BGBl. Nr. 54/1957 ihre Wirksamkeit.
Ссылается на
- Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Schillin ст. 20