Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Abkommen zwischen Österreich und Sambia · Abkommen zwischen Österreich und Sambia über die Gewährung eines Darlehens

§ 4 Abkommen zwischen Österreich und Sambia

ARTIKEL IV ARTIKEL römisch vier

ДействуетОфициальный текст

Bei Fälligkeit gemäß Artikel II und III haben Zahlungen im Rahmen der Verzinsung und der Kapitalrückzahlung bei der Oesterreichischen Nationalbank zugunsten der Republik Österreich in frei konvertierbaren Währungen zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung in einer anderen Währung als in österreichischen Schilling, so führt die Oesterreichische Nationalbank die Umwechslung in österreichische Schilling zum jeweiligen auf dem Wiener Markt geltenden Wechselkurs (Ankaufkurs) durch.