§ 0 Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö
Vereinbarung zwischen Österreich und der Schweiz über die Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren
StF: BGBl. Nr. 65/1975
Der Bundesminister für Finanzen
der Republik Österreich
und
das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement
(Eidgenössische Steuerverwaltung)
haben, in Ausführung von Artikel 28 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 30. Januar 1974 *) (im folgenden „Abkommen“ genannt), folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 64/1975
Die vorstehende Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 14 am 4. Feber 1975 in Kraft.