§ 11 Vermögensrechtliche, finanzielle Fragen Artikel 11
Dieser Vertrag bezieht sich nicht auf Ansprüche österreichischer Personen, die aus tschechoslowakischen Maßnahmen nach Unterzeichnung dieses Vertrages entstehen könnten.
Dieser Vertrag bezieht sich nicht auf Ansprüche österreichischer Personen, die aus tschechoslowakischen Maßnahmen nach Unterzeichnung dieses Vertrages entstehen könnten.