§ 43 Zollabkommen über den internationalen WaArtikel 43
Kapitel V Kapitel römisch fünf ERLÄUTERUNGEN
Die Erläuterungen in Anlage 6 und 7 Teil III enthalten Auslegungen einiger Bestimmungen dieses Abkommens und seiner Anlagen. Sie geben auch einige empfohlene Praktiken wieder.