§ 1 Doppelbesteuerung – Einkommen- und VermöPersönlicher Geltungsbereich
ARTIKEL 1
zum Bezugszeitraum: vgl. Art. 28 Abs. 2
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
ARTIKEL 1
zum Bezugszeitraum: vgl. Art. 28 Abs. 2
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.