EStG · Einkommensteuergesetz 1988
§ 40 EStGErstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung
4. TEIL VERANLAGUNG
Bezugszeitraum:
ab 1.1.2011 (Veranlagungsjahr 2011) vgl. § 124b Z 182
Eine Veranlagung nach § 39 erfolgt auch bei Steuerpflichtigen, die kein Einkommen, aber Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag oder auf den Alleinerzieherabsetzbetrag haben und die Erstattung dieses Absetzbetrages beantragen. Der Antrag kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums gestellt werden.
История изменений
- In Kraft seit 2010-12-31