AlkStG 2022 · Alkoholsteuergesetz 2022
§ 66 AlkStG 2022Brennfrist
9. Abfindung
Die erforderliche Zeit zur Herstellung von Alkohol in Stunden (Brenndauer) ist auf eine Folge von Tagen möglichst gleichmäßig zu verteilen. Brennfrist ist der Zeitraum, innerhalb welchem an einem Tag Alkohol hergestellt wird. Das einfache Brenngerät darf vor Beginn der Brennfrist nicht befüllt und muß vor Ablauf der Brennfrist entleert sein.
История изменений
- In Kraft seit 2005-12-31