§ 3 VO-Sicherungsmaßnahmen
Eine Raumsicherung ist durch
1. Abgrenzen mittels gesicherten Glas- oder Gitterwänden oder
2. Sicherung aller Zugänge und Öffnungen eines Raumes vorzunehmen.
Eine Raumsicherung ist durch
1. Abgrenzen mittels gesicherten Glas- oder Gitterwänden oder
2. Sicherung aller Zugänge und Öffnungen eines Raumes vorzunehmen.