§ 4 Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen al
Zum Bezugszeitraum vgl. § 12
Kastenwagen, Pritschenwagen und Leichenwagen sind als Lastkraftwagen einzustufen.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 12
Kastenwagen, Pritschenwagen und Leichenwagen sind als Lastkraftwagen einzustufen.