Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liech · Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liechtenstein
§ 5 Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liech
Der Grenzgänger hat einen Nachweis über die tatsächliche Besteuerung in Liechtenstein und im Fall des § 3 außerdem die Bescheinigung der Liechtensteinischen Steuerverwaltung zu erbringen.