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Vorübergehende Verwendung - Waren auf Au · Vorübergehende Verwendung - Waren auf Ausstellungen und Messen (Anlage B.1)

§ 7 Vorübergehende Verwendung - Waren auf Au

Artikel 7

ДействуетОфициальный текст

Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten auch für Erzeugnisse, die im Verlauf der Veranstaltung bei der Vorführung ausgestellter Maschinen oder Apparate aus vorübergehend eingeführten Waren anfallen.