§ 1 Aufstellung von Durchschnittssätzen für
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).
Für die Ermittlung des Gewinnes und des Abzugs von Vorsteuern bei Betrieben von Drogisten, deren Inhaber hinsichtlich dieser Betriebe weder zur Buchführung verpflichtet sind noch freiwillig Bücher führen, gelten die folgenden Bestimmungen.
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- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 2
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 9
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 2
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 3
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 4
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 3
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 2
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 4
- Aufstellung von Durchschnittssätzen für § 6