Zivilstandsurkunden – Mitteilung (Frankr · Zivilstandsurkunden – Mitteilung (Frankreich)
§ 0 Zivilstandsurkunden – Mitteilung (Frankr
Verordnung der Ministerien des Innern und für Kultus und Unterricht vom 31. December 1892, betreffend das Übereinkommen zwischen Österreich-Ungarn und Frankreich wegen Mittheilung der Civilstandsurkunden der beiderseitigen Staatsangehörigen.
StF: RGBl. Nr. 2/1893
BGBl. Nr. 138/1921 (K über Idat)
Um zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und der französischen Republik die gegenseitige Mittheilung der Civilstandsurkunden, welche ihre Staatsangehörigen betreffen, zu sichern, wurde nachstehendes Übereinkommen getroffen.