§ 3 Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhabe
Artikel 3
Diese Begünstigungen finden keine Anwendung auf uruguayische Staatsangehörige, die sich nach Österreich in der Absicht begeben wollen, dort einen Beruf oder eine entgeltliche oder auf Erwerb gerichtete Tätigkeit auszuüben.