§ 5 Kostenlose Erteilung von PersonenstandsuArtikel 5
Niederlande
Unter Einträgen in Personenstandsbüchern im Sinne der Artikel 1, 3 und 4 sind zu verstehen:
Einträge
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von Geburten,
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auf Grund der Anzeige einer Totgeburt,
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der Anerkennung unehelicher Kinder,
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von Eheschließungen,
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von Sterbefällen,
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von Ehescheidungen,
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auf Grund von Anordnungen oder Urteilen, die den Personenstand betreffen.