Grenzabfertigungsstellen - Protokoll (Sc · Grenzabfertigungsstellen - Protokoll (Schweiz)
§ 4 Grenzabfertigungsstellen - Protokoll (Sc
Artikel 4
Soweit die gemäß Artikel 23 des Abkommens gebildete gemischte österreichisch-schweizerische Kommission Fragen behandelt, die die Anwendung des Abkommens auf das Fürstentum Liechtenstein betreffen, werden dessen Vertreter beigezogen.