§ 27 Abkommen zwischen der Internationalen At
TEIL II TEIL römisch zwei
Zweck dieses Teiles des Abkommens ist es, die bei der Durchführung der in Teil I vorgesehenen Sicherheitskontrolle anzuwendenden Verfahren näher zu beschreiben.
TEIL II TEIL römisch zwei
Zweck dieses Teiles des Abkommens ist es, die bei der Durchführung der in Teil I vorgesehenen Sicherheitskontrolle anzuwendenden Verfahren näher zu beschreiben.