Grenzabfertigung, Grenzabfertigungsstell · Grenzabfertigung, Grenzabfertigungsstellen (Italien)
§ 0 Grenzabfertigung, Grenzabfertigungsstell
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt
StF: BGBl. Nr. 472/1976 (NR: GP XIII RV 1576 AB 1646 S. 147. BR: AB 1387 S. 343. )
BGBl. I Nr. 2/2008 (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41. BR: 7799 AB 7830 S. 751. )
Die Republik Österreich und die Italienische Republik haben, von dem Wunsche geleitet, den Grenzübertritt zwischen den beiden Staaten zu regeln und zu erleichtern, folgendes vereinbart:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Juli 1976 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28 Absatz 2 am 1. Oktober 1976 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
История изменений
- In Kraft seit 2008-01-01