Grenzabfertigung - Segelflugzeuge, Freib · Grenzabfertigung - Segelflugzeuge, Freiballone (Schweiz)
§ 0 Grenzabfertigung - Segelflugzeuge, Freib
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über die Grenzabfertigung von Segelflugzeugen und Freiballonen im grenzüberschreitenden Luftverkehr
StF: BGBl. Nr. 474/1976 (NR: GP XIV RV 158 AB 258 S. 27. BR: AB 1528 S. 352. )
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 10 vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung am 28. September 1976 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Abkommens wird genehmigt.