Karawankenstraßentunnel (Slowenien) · Karawankenstraßentunnel (Slowenien)
§ 25a Karawankenstraßentunnel (Slowenien)
Tätigkeit von Speditionsunternehmungen bzw. Speditionsorganisationen
Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.
Hinsichtlich der Tätigkeit von Speditionsunternehmungen bzw. Speditionsorganisationen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Verkehr durch den Karawankenstraßentunnel gelten die Bestimmungen des Anhanges, welcher ein integrierender Bestandteil des Vertrages ist.