Karawankenstraßentunnel (Slowenien) · Karawankenstraßentunnel (Slowenien)
§ 4 Karawankenstraßentunnel (Slowenien)
Finanzierung
Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.
Die Vertragsstaaten kommen überein:
1. Jede Seite übernimmt für den auf ihrem Staatsgebiet gelegenen Teil des Bauwerkes die Finanzierung des Baues, der Erhaltung, der Verwaltung und des Betriebes. Dies gilt auch für die bisher angefallenen beiderseitigen Kosten.
2. Die Projektierungskosten für das Bauwerk, soweit die Projektierung in einem von beiden Seiten erfolgten gemeinsamen Auftrag bereits vergeben ist, werden im Verhältnis 50 : 50 geteilt.
3. Die Mauteinnahmen verbleiben dem Vertragsstaat, der sie einhebt.