§ 0 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Dip
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES THAILAND ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT FÜR INHABER VON DIPLOMATEN- UND DIENSTPÄSSEN
StF: BGBl. Nr. 246/1982
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreiches Thailand haben zum Zwecke der Vertiefung der freundschaftlichen Beziehungen und der Erleichterung des Reiseverkehrs zwischen Österreich und Thailand folgendes vereinbart:
Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8 am 25. Juli 1982 in Kraft.