§ 1 Grenzabfertigung Autobahngrenzübergang A
Artikel 1
Am Autobahngrenzübergang Arnoldstein werden auf österreichischem Staatsgebiet nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen für den Reiseverkehr errichtet.
Artikel 1
Am Autobahngrenzübergang Arnoldstein werden auf österreichischem Staatsgebiet nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen für den Reiseverkehr errichtet.