Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Grenzbrücke über den Steinbach (BRD) · Grenzbrücke über den Steinbach (BRD)

§ 2 Grenzbrücke über den Steinbach (BRD)

Planung und Bauausführung

ДействуетОфициальный текст

(1) Das Bauvorhaben umfaßt die Erstellung des Durchlaßbauwerks einschließlich Überschüttung. Die Planung und Bauausführung übernimmt die Bundesrepublik Deutschland nach Herstellung des Einvernehmens mit der Republik Österreich.

(2) Das Bauvorhaben wird in den beiden Vertragsstaaten gleichzeitig öffentlich ausgeschrieben. Es wird nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Normen und Vorschriften ausgeführt und abgenommen.

(3) Die Baulastgrenze verläuft im planmäßigen Gewölbescheitel des Durchlaßbauwerks. Sie wird auf der Fahrbahn durch eine deutlich sichtbare Markierung gekennzeichnet.

(4) Jeder Vertragsstaat stellt den Straßenkörper von der Baulastgrenze bis zum vorhandenen öffentlichen Straßennetz her; auf österreichischem Hoheitsgebiet bis Straßen-km 64,890, auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bis Bau-km 0+388.