Amtshilfe in Kraftfahrangelegenheiten (I · Amtshilfe in Kraftfahrangelegenheiten (Italien)
§ 11 Amtshilfe in Kraftfahrangelegenheiten (I
Artikel 11
Die Vertragsstaaten verzichten auf den Ersatz der ihnen im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Vertrages in ihrem Gebiet erwachsenden Kosten.