§ 0 Richtungsverlauf der B 50 Burgenland Str
ABKOMMEN ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM MINISTER FÜR VERKEHR, TELEKOMMUNIKATION UND ÖFFENTLICHE ARBEITEN DER SLOWAKISCHEN REPUBLIK über den Richtungsverlauf der geplanten Südumfahrung der Ortschaft Kittsee im Zuge der B 50 Burgenland Straße auf dem Gebiet der Republik Österreich und der geplanten Autobahn D 61 auf dem Gebiet der Slowakischen Republik betreffend den österreichisch-slowakischen Staatsgrenzbereich zwischen den Ortschaften Kittsee und Jarovce und über deren Anschlußpunkt
StF: BGBl. Nr. 799/1994
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der Republik Österreich und der Minister für Verkehr, Telekommunikation und öffentliche Arbeiten der Slowakischen Republik, in der Folge kurz als „Vertragsparteien“ bezeichnet, haben
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im Interesse einer Verbesserung des Straßenverkehrs zwischen beiden Staaten und
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im Zuge der Vorbereitung der Südumfahrung der Ortschaft Kittsee und des Ausbaus der Autobahn D 61
folgendes vereinbart:
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 5 Abs. 1 mit 16. September 1994 in Kraft.