HStG 1995 · Handelsstatistisches Gesetz 1995
§ 4 HStG 1995Statistik des Warenverkehrs zwischen Österreich und den anderen Mitgliedstaaten
Abschnitt II Abschnitt römisch zwei
Anmeldestelle für Zwecke der Statistik des Warenverkehrs zwischen Österreich und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Bundesanstalt Statistik Österreich.
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