Straßen- und Schienengüterverkehrsstatis · Straßen- und Schienengüterverkehrsstatistik-Verordnung
§ 1 Straßen- und Schienengüterverkehrsstatis
1. ABSCHNITT Allgemeines
Das Österreichische Statistische Zentralamt hat statistische Erhebungen über:
1. die Betriebsleistungen österreichischer Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen,
2. die Verkehrs- und Transportleistungen inländischer Unternehmen auf der Straße und Schiene,
3. den Bestand an österreichischen Straßen- und Schienenfahrzeugen und
4. das Güterverkehrsaufkommen auf dem österreichischen Straßen- und Schienenverkehrsnetz durchzuführen.