Straßen- und Schienengüterverkehrsstatis · Straßen- und Schienengüterverkehrsstatistik-Verordnung
§ 18 Straßen- und Schienengüterverkehrsstatis
4. ABSCHNITT Straf- und Schlußbestimmungen
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 26. April 1983 über statistische Erhebungen im Bereich des Straßen- und Schienengüterverkehrs sowie über die Führung von Begleitdokumenten im Straßengüterverkehr (Straßen- und Schienengüterverkehrsstatistikverordnung), BGBl. Nr. 290/1983 , außer Kraft.