Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosn · Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosnien-Herzegowina)
§ 1 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosn
Artikel 1
Staatsbürger der Republik Österreich und Staatsbürger der Republik Bosnien-Herzegowina, die Inhaber eines gültigen Diplomatenpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des anderen Staates einreisen, durch dieses durchreisen und aus diesem ausreisen.