Grenzabfertigung Bahnhof Buchs (Schweiz) · Grenzabfertigung Bahnhof Buchs (Schweiz)
§ 0 Grenzabfertigung Bahnhof Buchs (Schweiz)
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen beim Bahnhof Buchs (SG)
StF: BGBl. Nr. 796/1995 idF BGBl. Nr. 44/1996 (DFB)
Gestützt auf Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens vom 2. September 1963 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt *) wird folgende Vereinbarung abgeschlossen:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 10/1965
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 6 Abs. 1 mit 1. Dezember 1995 in Kraft.