§ 19 GrekoGVerweisungen
5. ABSCHNITT Straf-, Übergangs- und Schlußbestimmungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
5. ABSCHNITT Straf-, Übergangs- und Schlußbestimmungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.