SDÜ · Schengener Übereinkommen – Durchführung
§ 137 SDÜ
Artikel 137
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind mit Ausnahme der in Artikel 60 erwähnten nicht zulässig.
SDÜ · Schengener Übereinkommen – Durchführung
Artikel 137
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind mit Ausnahme der in Artikel 60 erwähnten nicht zulässig.