§ 28 AnhODokumentation
3. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
Alle Maßnahmen verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sind im Sinne des § 10 der Richtlinienverordnung zu dokumentieren.
История изменений
- In Kraft seit 2006-01-01
3. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
Alle Maßnahmen verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sind im Sinne des § 10 der Richtlinienverordnung zu dokumentieren.