Übereinkommen über die Durchleitung elek · Übereinkommen über die Durchleitung elektrischer Energie
§ 9 Übereinkommen über die Durchleitung elek
Das Übereinkommen ordnet nicht die Rechte und Pflichten der Kriegführenden und Neutralen in Kriegszeiten, bleibt jedoch auch in Kriegszeiten in Geltung, soweit es mit diesen Rechten und Pflichten vereinbar ist.