Regelung des Warenaustausches (Türkei) · Regelung des Warenaustausches (Türkei)
§ 3 Regelung des Warenaustausches (Türkei)
Forderungen, die aus dem sich gemäß den vorangehenden Artikeln ergebenden Warenaustausch entstehen, unterliegen den Bestimmungen des zwischen beiden Ländern am heutigen Tage unterzeichneten Clearingabkommens.