§ 0 Handelsabkommen zwischen der Österreichi
(Übersetzung) HANDELSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KOREA
StF: BGBl. Nr. 398/1971
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Korea haben, vom Wunsche geleitet, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu entwickeln, folgendes vereinbart:
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel V am 31. Oktober 1971 in Kraft.