Satzung der Welt-Fremdenverkehrsorganisa · Satzung der Welt-Fremdenverkehrsorganisation
§ 27 Satzung der Welt-Fremdenverkehrsorganisa
Artikel 27
(1) Die Versammlung ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit der Vollmitglieder in der Sitzung anwesend ist.
(2) Der Rat ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit der Vollmitglieder des Rates in der Sitzung anwesend ist.