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Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem · Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Italien

§ 12 Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem

ARTIKEL 12

ДействуетОфициальный текст

Dieses Abkommen tritt 60 Tage nach dem Tag in Kraft, zu dem die Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt sind.