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EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im · EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr

§ 16 EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im

Artikel 16

ДействуетОфициальный текст

Jede Vertragspartei kann dieses Übereinkommen unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Frist kündigen; die schriftliche Kündigung ist an den in Artikel 17 genannten Depositar zu richten, der sie allen übrigen Vertragsparteien notifiziert.