EG - Gemeinsames Versandverfahren - Anla · EG - Gemeinsames Versandverfahren - Anlage I
§ 1 EG - Gemeinsames Versandverfahren - Anla
TITEL I
ALLGEMEINES
Artikel 1
(1) Das in diesem Übereinkommen festgelegte Versandverfahren gilt für Warenbeförderungen nach Maßgabe des Artikels 1 Absatz 1 des Übereinkommens.
(2) Vorbehaltlich des Artikels 2 des Übereinkommens handelt es sich um ein T1- oder ein T2-Verfahren.
История изменений
- In Kraft seit 1993-01-01