Unternehmerprüfungsordnung · Unternehmerprüfungsordnung
§ 7 UnternehmerprüfungsordnungPrüfungsteil Unternehmerprüfung
Wird die Unternehmerprüfung bei Meisterprüfungen oder bei sonstigen Befähigungsprüfungen als Prüfungsteil durchgeführt, so ist auf dessen Durchführung § 3 anzuwenden.