§ 5 Abkommen zwischen Österreich und Ungarn
Artikel 5
Die Vertragsparteien erklären ihre Bereitschaft in folgenden Bereichen der Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Projekten einschließlich der Einbindung in die transeuropäischen Netze sowie der Verwirklichung von Infrastrukturprojekten besonderes Interesse zu widmen:
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Energiewesen
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Wasserwirtschaft
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Telekommunikation
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Eisenbahn
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Luftfahrt
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Schiffahrt
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Straßenbau
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Straßenverkehr
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kombinierter Verkehr