Bekleidungsfertiger-Ausbildungsordnung · Bekleidungsfertiger-Ausbildungsordnung
§ 1 Bekleidungsfertiger-Ausbildungsordnung
Lehrberufe in der Bekleidungsfertigung
§ 1. In der Bekleidungsfertigung ist der Lehrberuf Bekleidungsfertiger mit einer zweijährigen Lehrzeit eingerichtet.