Ausbildung in Lehrberufen in verkürzter · Ausbildung in Lehrberufen in verkürzter Lehrzeit
§ 4 Ausbildung in Lehrberufen in verkürzter
Auf Lehrverträge, die zur Erlernung eines Lehrberufs in verkürzter Lehrzeit abgeschlossen werden, sind Lehrzeitersätze im Sinne des § 28 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes nur dann anzuwenden, wenn mindestens die Hälfte der für den Lehrberuf festgesetzten Lehrzeit ersetzt wird. Lehrzeitanrechnungen auf Grund von Verwandtschaftsregelungen in der Lehrberufsliste haben gemäß § 3 zu erfolgen.
Ссылается на
- Ausbildung in Lehrberufen in verkürzter ст. 28
- Ausbildung in Lehrberufen in verkürzter § 3